Freiwilligendienste: Ein Überblick

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Bei einem Freiwilligendienst engagiert ihr euch in einem Projekt bzw.einer Einrichtung im Ausland. Es gibt gesetzlich geregelte Dienste, die gefördert werden und solche, die nicht gefördert nicht.

Zu den gesetzlich-geregelten Diensten gehören:

  • weltwärts
  • kulturweit
  • IJFD
  • FSJ und FÖJ
  • der Deutsch-Französische Freiwilligendienst
  • und das Europäische Solidaritätskorps (ESK)

Diese Dienste haben alle etwas gemeinsam, nämlich:

  • du engagierst dich in einer gemeinnützigen Organisation im Ausland und gehst dort einer Vollzeittätigkeit nach
  • die Dienste sind allesamt pädagogisch begleitet, das heißt du nimmst an Seminaren teil. Daher sind diese Dienste als Lerndienste anerkannt und das Kindergeld in Deutschland wird weiter gezahlt.
  • die Dienste richten sich nach einer gesetzlichen Grundlage einer "offiziellen Stelle", also eines Bundesministeriums oder im Falle des ESK nach einer gesetzlichen Grundlage der EU. Die Träger, die diese Dienste durchführen, sind von der jeweiligen "offiziellen Stelle" anerkannt worden, den Dienst durchzuführen.
  • Die Bundesministerien bzw. die EU zahlen Fördergelder, die zur Finanzierung des Freiwilligendienstes eingesetzt werden. In aller Regel reichen diese Fördergelder zur vollständigen Finanzierung nicht aus, so dass die Freiwilligen häufig gebeten werden, sich an den Kosten zu beteiligen.

Flexible Formate gemeinnütziger Träger

Darüber hinaus bieten einige der gemeinnützigen Träger neben den gesetzlich eregelten Diensten auch EIGENE Formate an. Diese Freiwilligendienste sind flexibler in der Dauer und haben auch nicht so lange Vorlaufzeiten wie die gesetzlich geregelten Dienste. Die Flexibilität hat aber natürlich einen Preis. Da hier keine Fördergelder fließen, müssen die Kosten von den Freiwilligen getragen werden. 

Beispiele für Träger, die sowohl gesetzlich geregelte Formate als auch eigene, flexible Formate anbieten: